Ja, eine baugenossenschaftliche Kooperation kann die vertraglich festgelegte Frist zur Fertigstellung eines Wohngebäudes verlängern, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. In der Regel... [mehr]
Ja, eine baugenossenschaftliche Kooperation kann die vertraglich festgelegte Frist zur Fertigstellung eines Wohngebäudes verlängern, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. In der Regel... [mehr]