Der Unterschied zwischen den "Grundzügen der Planung" und der "städbaulichen Vertretbarkeit" nach § 31 II BauGB liegt in der jeweiligen rechtlichen Bedeutung und Anw... [mehr]
Der Unterschied zwischen den "Grundzügen der Planung" und der "städbaulichen Vertretbarkeit" nach § 31 II BauGB liegt in der jeweiligen rechtlichen Bedeutung und Anw... [mehr]