Ja, in der Regel erfolgt eine Anhörung, wenn eine Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung, wie einem Widerrufsvorbehalt, erlassen wird. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgeset... [mehr]
Ja, in der Regel erfolgt eine Anhörung, wenn eine Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung, wie einem Widerrufsvorbehalt, erlassen wird. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgeset... [mehr]