Die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht, der es einer Partei ermöglicht, die nachweislich unverschuldet eine gesetzliche Frist versäum... [mehr]
Die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht, der es einer Partei ermöglicht, die nachweislich unverschuldet eine gesetzliche Frist versäum... [mehr]
Die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ für das behördliche Sozialverwaltungsverfahren ist in § 27 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt.