Das Witwengeld für die Hinterbliebenen von Bundesbeamten beträgt in der Regel 55 Prozent der Pension des verstorbenen Beamten. Es gibt jedoch spezifische Regelungen und Ausnahmen, die je nac... [mehr]
Das Witwengeld für die Hinterbliebenen von Bundesbeamten beträgt in der Regel 55 Prozent der Pension des verstorbenen Beamten. Es gibt jedoch spezifische Regelungen und Ausnahmen, die je nac... [mehr]