Die Verpflichtung des Netzbetreibers, den wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) über einen bevorstehenden Lieferantenwechsel zu informieren, ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregel... [mehr]
Die Verpflichtung des Netzbetreibers, den wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) über einen bevorstehenden Lieferantenwechsel zu informieren, ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregel... [mehr]
Der Netzbetreiber informiert den wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) über den bevorstehenden Lieferantenwechsel in der Regel über das EDIFACT-Format UTILMD (Utility Market Data). Di... [mehr]
Der Netzbetreiber informiert den wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) über den bevorstehenden Lieferantenwechsel in der Regel über das EDIFACT-Format. EDIFACT steht für "El... [mehr]
Der wMSB (wettbewerblicher Messstellenbetreiber) erhält Kenntnis von einem Lieferantenwechsel in der Regel durch eine Mitteilung des neuen Lieferanten oder des Netzbetreibers. Der Prozess lä... [mehr]