Ja, § 613a BGB ist zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Regelungen dieses Paragraphen nicht durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgangen oder abgeände... [mehr]
Ja, § 613a BGB ist zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Regelungen dieses Paragraphen nicht durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgangen oder abgeände... [mehr]