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Fragen und Antworten zum Thema §816

Kann ein Mitbesitzer die Sache nach § 816 I 2 herausverlangen?

Nach § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB kann Mitbesitzer einer Sache unter bestimmten die Herausgabe der Sache verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er ein Recht auf die Sache hat. In der Regel ist dies... [mehr]