Das Schikaneverbot ist in § 226 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt, nicht in § 823 BGB. § 226 BGB besagt, dass die Ausübung eines Rechts unzulässig ist, wenn si... [mehr]
Das Schikaneverbot ist in § 226 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt, nicht in § 823 BGB. § 226 BGB besagt, dass die Ausübung eines Rechts unzulässig ist, wenn si... [mehr]