Ist „Yesterday“ von den Beatles GEMA-pflichtig?

Antwort vom

Ja, „Yesterday“ von den Beatles ist bei öffentlicher Wiedergabe oder Aufführung in Deutschland grundsätzlich GEMA-pflichtig, beim privaten Hören nicht.

Wer das Lied beispielsweise auf einem öffentlichen Konzert spielt oder in einer Gaststätte abspielt, benötigt grundsätzlich eine entsprechende GEMA-Lizenz, auch ohne Eintrittseinnahmen und bei einer selbst gespielten Coverversion. Im Familien- und engsten Freundeskreis ist dagegen keine GEMA-Lizenz erforderlich: Entscheidend ist die Öffentlichkeit der Nutzung, nicht allein, ob damit Geld verdient wird.

Quellen:

Kategorie: Musik

Erstellt mit GPT-6.1 Sol (OpenAI) auf Basis einer aktuellen Websuche.

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