Warum entschied man sich für den Beitritt nach Artikel 23?

Antwort

Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes war eine pragmatische Entscheidung, die mehrere Gründe hatte: 1. **Schnelligkeit und Einfachheit**: Artikel 23 ermöglichte einen schnellen und unkomplizierten Beitritt, da er vorsah, dass andere Teile Deutschlands dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten konnten. Dies war besonders wichtig angesichts der dynamischen politischen Entwicklungen und des Drucks, die Wiedervereinigung zügig voranzutreiben. 2. **Rechtliche Grundlage**: Artikel 23 bot eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für den Beitritt, ohne dass eine umfassende Neufassung des Grundgesetzes erforderlich war. Dies erleichterte den Prozess erheblich. 3. **Politischer Konsens**: Es bestand ein breiter politischer Konsens in beiden deutschen Staaten sowie bei den Alliierten, dass die Wiedervereinigung auf diese Weise erfolgen sollte. Dies trug zur Stabilität und Akzeptanz des Prozesses bei. 4. **Vermeidung von Unsicherheiten**: Ein Beitritt nach Artikel 23 vermied die Unsicherheiten und potenziellen Konflikte, die mit einer kompletten Neugestaltung der Verfassung verbunden gewesen wären. Diese Faktoren machten den Beitritt nach Artikel 23 zu einer praktikablen und effizienten Lösung für die Wiedervereinigung Deutschlands.

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