War die Gründung europäischer Institutionen 1958 legitim?

Antwort

Die Gründung neuer europäischer Institutionen im Jahr 1958, insbesondere im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), wird allgemein als legitim angesehen. Diese Institutionen wurden durch den Vertrag von Rom gegründet, der von sechs Gründungsstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden) unterzeichnet wurde. Die Legitimität dieser Gründung basiert auf mehreren Faktoren: 1. **Völkerrechtliche Grundlage**: Der Vertrag von Rom ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von souveränen Staaten unterzeichnet wurde. Dies verleiht der Gründung der Institutionen eine rechtliche Basis. 2. **Demokratischer Prozess**: Die Gründung wurde durch Verhandlungen und Konsens der beteiligten Staaten erreicht, was einen demokratischen Prozess widerspiegelt. 3. **Ziele der Zusammenarbeit**: Die Institutionen wurden mit dem Ziel gegründet, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Integration in Europa zu fördern, was als legitim angesehen wird, um Frieden und Stabilität in der Region zu sichern. Insgesamt wird die Gründung der Institutionen als ein wichtiger Schritt in der europäischen Integration betrachtet, der zur Schaffung der heutigen Europäischen Union führte.

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