Welche Konzepte der dynamischen Bilanztheorie werden im HGB umgesetzt?

Antwort

Die dynamische Bilanztheorie, die von Eugen Schmalenbach entwickelt wurde, legt den Fokus auf die Ermittlung des Periodenerfolgs und die Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens über die Zeit. Einige ihrer Konzepte sind im Handelsgesetzbuch (HGB) umgesetzt: 1. **Periodenabgrenzung**: Die dynamische Bilanztheorie betont die Bedeutung der Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen zur richtigen Periode. Im HGB wird dies durch die Vorschriften zur periodengerechten Erfolgsermittlung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) umgesetzt. 2. **Bewertung nach dem Niederstwertprinzip**: Die dynamische Bilanztheorie sieht vor, dass Vermögensgegenstände vorsichtig bewertet werden sollen, um Verluste frühzeitig zu erkennen. Dies spiegelt sich im HGB im Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB) wider. 3. **Realisationsprinzip**: Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Dieses Prinzip ist im HGB in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB verankert. 4. **Imparitätsprinzip**: Verluste müssen bereits dann berücksichtigt werden, wenn sie erkennbar sind, auch wenn sie noch nicht realisiert wurden. Dies ist ebenfalls im HGB (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) festgelegt. Diese Konzepte tragen dazu bei, dass die Bilanzierung nach HGB eine vorsichtige und periodengerechte Darstellung der finanziellen Lage und des Erfolgs eines Unternehmens ermöglicht.

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