Die Sitzverlegung einer Gesellschaft nach Deutschland, auch als Sitzverlegung oder Sitzverlagerung bezeichnet, ist ein komplexer Prozess, der sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte umfasst. Hi... [mehr]
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und in der Regel die gemeinsamen Kinder als Schlusserben bestimmen. Hier sind die Schritte zur Erstellung eines Berliner Testaments: 1. **Beratung einholen**: Es ist ratsam, sich von einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtlich einwandfrei ist und den individuellen Bedürfnissen entspricht. 2. **Formulierung des Testaments**: - **Einleitung**: Beide Partner sollten das Testament mit ihren vollständigen Namen, Geburtsdaten und Adressen beginnen. - **Erbeinsetzung**: Klarstellen, dass sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. - **Schlusserben bestimmen**: Festlegen, wer nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben soll (in der Regel die gemeinsamen Kinder). - **Pflichtteilsstrafklausel**: Optional kann eine Klausel eingefügt werden, die Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten. 3. **Eigenhändige Unterschrift**: Das Testament muss handschriftlich verfasst und von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Es sollte das Datum und den Ort der Erstellung enthalten. 4. **Aufbewahrung**: Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Es kann auch beim Nachlassgericht hinterlegt werden, um sicherzustellen, dass es im Todesfall gefunden wird. Weitere Informationen und Musterformulare können bei einem Notar oder auf spezialisierten Webseiten gefunden werden. Ein Beispiel für eine solche Webseite ist [erbrecht.de](https://www.erbrecht.de).
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Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) wird die Entgeltgruppe E8 für Verwaltungsangestellte definiert. Selbst&... [mehr]
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Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind zwei grundlegende Begriffe im Zivilrecht, die sich auf die Fähigkeit von Personen beziehen, Rechte und Pflichten zu haben und rechtlich... [mehr]
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit nicht per E-Mail erreichbar sein müssen. Allerdings gibt es in vielen Unterne... [mehr]
Verbraucher haben bei auf elektronischem Wege abgeschlossenen Rechtsgeschäften verschiedene Rechte, die in der EU durch die Verbraucherrechterichtlinie und in Deutschland durch das Bürgerlic... [mehr]
Eine Zweckbefristung bei Arbeitsverträgen liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag auf einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Projekt befristet ist. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis au... [mehr]
Teilzeitarbeitsverträge sind Arbeitsverträge, bei denen die vereinbarte Arbeitszeit unter der eines Vollzeitbeschäftigten liegt. In Deutschland ist eine Vollzeitbeschäftigung in de... [mehr]
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Beh... [mehr]
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Gesetz, das Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen verhindern und beseitigen soll. Es trat am 18. August 2006 in Kraft und basi... [mehr]