Darf man während des Insolvenzverfahrens Genossenschaftsanteile erwerben?
Antwort vomJa, grundsätzlich kannst du Genossenschaftsanteile erwerben, aber Finanzierung und Schutz vor Verwertung müssen vorab geklärt werden.
Ein laufendes Insolvenzverfahren ist kein allgemeines gesetzliches Beitrittsverbot. Die Genossenschaft muss deinen Beitritt allerdings zulassen; ein automatischer Aufnahmeanspruch ergibt sich aus § 15 Genossenschaftsgesetz nicht.
Entscheidend sind Finanzierung und Insolvenzmasse
Im eröffneten Insolvenzverfahren gehört grundsätzlich auch neu erworbenes Vermögen zur Insolvenzmasse. Deshalb sind neu erworbene Genossenschaftsanteile nicht automatisch vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt. Über Geld, das bereits zur Insolvenzmasse gehört, darfst du nicht selbst verfügen.
Vor einer Einzahlung solltest du deshalb schriftlich mit dem Insolvenzverwalter klären, aus welchen Mitteln du zahlen darfst und wie die Anteile insolvenzrechtlich behandelt werden. Allein der Umstand, dass du die Einzahlung aus unpfändbarem Einkommen finanzierst, beantwortet noch nicht, ob das neu entstandene Guthaben geschützt ist. Maßgeblich sind die Regeln über Neuerwerb und gegebenenfalls besondere Schutzvorschriften.
Besonderer Schutz bei Wohnungsgenossenschaften
Brauchst du die Mitgliedschaft für die Nutzung deiner Genossenschaftswohnung, kann § 67c Genossenschaftsgesetz eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter ausschließen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass dein Geschäftsguthaben mindestens eine dieser Grenzen einhält:
- höchstens das Vierfache des monatlichen Nutzungsentgelts ohne ausgewiesene Betriebskosten oder
- höchstens 2.000 Euro.
Beispiel: Bei 600 Euro monatlichem Nutzungsentgelt ohne Betriebskosten liegt die entsprechende Grenze bei 2.400 Euro, nicht bei 2.000 Euro. Übersteigt das Guthaben die Grenze, kann die Mitgliedschaft trotzdem erhalten bleiben, wenn einzelne Anteile entsprechend gekündigt werden können. Dieser besondere Wohnungsschutz gilt nicht allgemein für reine Anlageanteile, etwa bei einer Bank- oder Energiegenossenschaft.
Quellen:
Erstellt mit GPT-6.1 Sol (OpenAI) auf Basis einer aktuellen Websuche.