Was bedeuten „vgl. Bek. v. 14.11.2024 BAnz AT“ im Gesetz?

Antwort vom

Die Angabe bedeutet: „Vergleiche die Bekanntmachung vom 14. November 2024 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers.“

Die Abkürzungen stehen für vgl. = vergleiche, Bek. = Bekanntmachung, v. = vom, BAnz = Bundesanzeiger und AT = Amtlicher Teil. Es handelt sich also um einen Verweis auf eine Veröffentlichung, nicht um den Wortlaut einer gesetzlichen Regelung.

Quellen:

Kategorie: Recht

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