Ist Schikaneverbot auch Notwehr?

Antwort

Schikane und Notwehr sind zwei unterschiedliche rechtliche Konzepte. Schikane bezieht sich absichtliches, böswilliges Verhalten, das darauf abzielt, jemandem Schaden zuzufügen oder ihn zu belästigen. Notwehr hingegen ist das Recht, sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen. In Deutschland ist Schikane grundsätzlich verboten und kann zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z.B. Schadensersatzansprüche. Notwehr ist hingegen im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) geregelt und erlaubt es einer Person, sich gegen einen unmittelbaren Angriff zu verteidigen, ohne dafür bestraft zu werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Notwehr nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass die Verteidigungshandlung notwendig sein muss, um den Angriff abzuwehren, und dass sie in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Angriffs stehen muss. Schikane kann also nicht als Notwehr gerechtfertigt werden, da Notwehr nur in Reaktion auf einen unmittelbaren Angriff erlaubt ist und nicht als Vorwand für böswilliges Verhalten dienen darf.

Kategorie: Recht Tags: Schikane Notwehr Verbot
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