Wie sehen die Rechte in NRW für ein Pubquiz aus?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten für die Durchführung eines Pubquiz verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen: 1. **Urheberrecht**: Wenn bei einem Pubquiz urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Musik, Bilder, Texte) verwendet werden, müssen die entsprechenden Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt werden oder es müssen Lizenzen erworben werden. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist in Deutschland für die Lizenzierung von Musik zuständig. 2. **Jugendschutz**: Wenn das Pubquiz in einer Gaststätte stattfindet, müssen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. Minderjährige dürfen sich nur zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Bedingungen in Gaststätten aufhalten. 3. **Gewerberecht**: Wenn das Pubquiz regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird, könnte es als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, was eine Gewerbeanmeldung erforderlich machen könnte. 4. **Glücksspielrecht**: Wenn beim Pubquiz Preise vergeben werden, muss darauf geachtet werden, dass es sich nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Ein Quiz, bei dem Wissen und nicht der Zufall über den Gewinn entscheidet, fällt in der Regel nicht unter das Glücksspielrecht. 5. **Corona-Schutzverordnung**: Je nach aktueller Lage und Verordnungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie können zusätzliche Regelungen und Einschränkungen gelten, die beachtet werden müssen. Für detaillierte und spezifische Informationen ist es ratsam, sich an die zuständigen Behörden in NRW zu wenden oder rechtlichen Rat einzuholen.

Kategorie: Recht Tags: Pubquiz NRW Rechte
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