Die Sitzverlegung einer Gesellschaft nach Deutschland, auch als Sitzverlegung oder Sitzverlagerung bezeichnet, ist ein komplexer Prozess, der sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte umfasst. Hi... [mehr]
Bei Uploads auf Social Media von Rechtsanwaltskanzleien sind verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten: 1. **Berufsrechtliche Vorgaben**: Rechtsanwälte unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Diese Regelungen enthalten Vorgaben zur Werbung, die auch für Social Media gelten. Werbung muss wahrheitsgemäß, nicht irreführend und sachlich sein. 2. **Datenschutz**: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist zu beachten, insbesondere wenn personenbezogene Daten von Mandanten oder Dritten veröffentlicht werden. Eine Einwilligung der betroffenen Personen ist oft erforderlich. 3. **Urheberrecht**: Bei der Verwendung von Bildern, Texten oder anderen Inhalten muss das Urheberrecht beachtet werden. Es dürfen nur Inhalte verwendet werden, für die die Kanzlei die Rechte besitzt oder die entsprechend lizenziert sind. 4. **Haftung**: Rechtsanwälte können für die Inhalte, die sie auf Social Media veröffentlichen, haftbar gemacht werden. Dies umfasst sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Haftung, insbesondere wenn falsche Informationen verbreitet werden. 5. **Vertraulichkeit**: Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist zu beachten. Informationen über Mandanten oder laufende Verfahren dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden. 6. **Plattformrichtlinien**: Zusätzlich müssen die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattform beachtet werden, da diese eigene Regeln für die Nutzung und Werbung haben. Es ist ratsam, sich vor der Veröffentlichung von Inhalten auf Social Media rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu minimieren.
Die Sitzverlegung einer Gesellschaft nach Deutschland, auch als Sitzverlegung oder Sitzverlagerung bezeichnet, ist ein komplexer Prozess, der sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte umfasst. Hi... [mehr]
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) wird die Entgeltgruppe E8 für Verwaltungsangestellte definiert. Selbst&... [mehr]
Die Ziele einer Fallbearbeitung können je nach Kontext variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie: 1. **Problemlösung**: Identifikation und Lösung des spezifischen Problems oder der F... [mehr]
Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind zwei grundlegende Begriffe im Zivilrecht, die sich auf die Fähigkeit von Personen beziehen, Rechte und Pflichten zu haben und rechtlich... [mehr]
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit nicht per E-Mail erreichbar sein müssen. Allerdings gibt es in vielen Unterne... [mehr]
Verbraucher haben bei auf elektronischem Wege abgeschlossenen Rechtsgeschäften verschiedene Rechte, die in der EU durch die Verbraucherrechterichtlinie und in Deutschland durch das Bürgerlic... [mehr]
Eine Zweckbefristung bei Arbeitsverträgen liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag auf einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Projekt befristet ist. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis au... [mehr]
Teilzeitarbeitsverträge sind Arbeitsverträge, bei denen die vereinbarte Arbeitszeit unter der eines Vollzeitbeschäftigten liegt. In Deutschland ist eine Vollzeitbeschäftigung in de... [mehr]
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Beh... [mehr]
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Gesetz, das Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen verhindern und beseitigen soll. Es trat am 18. August 2006 in Kraft und basi... [mehr]