Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es in der Begleitung trauernder Kinder und Jugendlichen für Ehrenamtliche?

Antwort

Ehrenamtliche, die trauernde Kinder und Jugendliche begleiten, müssen verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Hier sind einige wichtige Aspekte: 1. **Schweigepflicht und Datenschutz**: Ehrenamtliche müssen die Vertraulichkeit der Informationen wahren, die ihnen anvertraut werden. Dies umfasst auch die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 2. **Kindeswohl**: Ehrenamtliche sind verpflichtet, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schützen. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung müssen sie entsprechende Stellen informieren, z.B. das Jugendamt. 3. **Qualifikation und Fortbildung**: Es wird erwartet, dass Ehrenamtliche eine entsprechende Qualifikation und regelmäßige Fortbildungen nachweisen können, um sicherzustellen, dass sie fachlich kompetent sind. 4. **Aufsichtspflicht**: Ehrenamtliche haben eine Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die sie betreuen. Sie müssen sicherstellen, dass die Kinder und Jugendlichen in einer sicheren Umgebung sind. 5. **Versicherungsschutz**: Ehrenamtliche sollten über eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgesichert sein, die im Rahmen ihrer Tätigkeit greift. 6. **Ehrenamtsvertrag**: Oft wird ein Ehrenamtsvertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten der Ehrenamtlichen sowie die Rahmenbedingungen der Tätigkeit festlegt. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Organisation, für die man tätig ist, über spezifische Regelungen und Schulungen zu informieren.

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