Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit unterscheiden und erklären?

Antwort

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind zwei grundlegende Begriffe im Zivilrecht, die sich auf die Fähigkeit von Personen beziehen, Rechte und Pflichten zu haben und rechtlich wirksame Handlungen vorzunehmen. **Rechtsfähigkeit:** Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie beginnt mit der Geburt eines Menschen und endet mit dessen Tod. Das bedeutet, dass jede natürliche Person von Geburt an rechtsfähig ist und somit z.B. Eigentum besitzen, erben oder verklagt werden kann. **Geschäftsfähigkeit:** Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und voll wirksam vorzunehmen. Sie ist in verschiedenen Stufen geregelt: 1. **Geschäftsunfähigkeit:** Kinder unter 7 Jahren und Personen, die sich in einem dauerhaften Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind nichtig. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit:** Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Ihre Rechtsgeschäfte sind nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel der Eltern) wirksam, es sei denn, es handelt sich um rechtlich vorteilhafte Geschäfte oder solche, die mit eigenen Mitteln (Taschengeld) bewirkt werden. 3. **Volle Geschäftsfähigkeit:** Ab dem 18. Lebensjahr sind Personen voll geschäftsfähig und können alle Rechtsgeschäfte selbstständig und ohne Einschränkungen vornehmen. Zusammengefasst: Rechtsfähigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben, während Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit beschreibt, diese Rechte und Pflichten durch eigene Handlungen zu begründen, zu ändern oder aufzuheben.

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