Gibt es einen Unterschied zwischen unmittelbarer Drittwirkung und unmittelbar geltendem Recht bei Grundrechten?

Antwort

Ja, es gibt einen Unterschied zwischen unmittel Drittwirkung und unmittelbarendem Recht bei Grund. 1. **mittelbare Drittwirkung**: - bezieht sich auf Anwendung von Grundrechten im Verhältnis zwischen Privatpersonenalso zwischen Bürgern privaten Rechtssubjekten). In vielen Rechtssystem, insbesondere im deutschenfassungsrecht, geltenrechte primär im zwischen dem Staat und dem Einzelnen (ikale Wirkung). Die unmittelbare Drittwirkung würdeuten, dass Grund auch direkt zwischen Privat (horizont Wirkung) anwendbar sind. In Deutschland wird die unmittel Drittwirkung von Grundrechtengehend abgelehnt Stattdessen wird diebare Drittwirkung anerkannt, bei der Grund über die Generalkeln des Zivil (z.B. § 242 BGB Treu und Glaub) in private Rechtsverhältnisse einfließen. 2. **Unmittelbar geltendes Recht**: - Dies bedeutet, dass eine Rechtsnorm direkt anwendbar ist, ohne dass es einer weiteren Umsetzung oder Konkretisierung durch nationale Gesetzgebungarf. - Im Kontext der Grundrechte bedeutet dies, dass diese Rechte direkt durchsetzbar sind und von den Gerichten unmittelbar angewendet werden können. - Ein Beispiel hierfür sind die Grundrechte in der Menschenrechtskonvention (EMRK), die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht darstellen können. Zusammengefasst: Unmittelbare Drittwirkung bezieht sich auf die Anwendung von Grundrechten zwischen Privatpersonen, während unmittelbar geltendes bedeutet, die Grundrechte direkt anwendbar sind, ohne dass es einer weiteren Umsetzungarf.

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