Erläutere den Unterschied der Mängel an Qualität, Quantität und Falschlieferung.

Antwort

Mängel an Qualität, Quantität und Falschlieferung sind verschiedene Arten von Leistungsstörungen im Kaufrecht. Hier sind die Unterschiede: 1. **Qualitätsmängel**: - **Definition**: Ein Qualitätsmangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. - **Beispiel**: Ein Fernseher, der nicht die versprochene Bildqualität liefert oder ein Kleidungsstück, das Materialfehler aufweist. 2. **Quantitätsmängel**: - **Definition**: Ein Quantitätsmangel tritt auf, wenn die gelieferte Menge von der vereinbarten Menge abweicht. - **Beispiel**: Ein Kunde bestellt 100 Schrauben, erhält aber nur 90. 3. **Falschlieferung (Aliud-Lieferung)**: - **Definition**: Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere Ware als die bestellte geliefert wird. - **Beispiel**: Ein Kunde bestellt einen Laptop, erhält aber stattdessen einen Tablet-PC. Diese Mängel haben unterschiedliche rechtliche Konsequenzen und Ansprüche für den Käufer, wie z.B. Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag.

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