Wer darf als externer Brandschutzbedarfspläne schreiben?

Antwort

Externe Brandschutzbedarfspläne dürfen in der Regel von qualifizierten Fachleuten erstellt werden, die über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Brandschutzes verfügen. Dazu gehören: 1. **Brandschutzingenieure**: Personen mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Brandschutz oder Sicherheitstechnik. 2. **Sachverständige für Brandschutz**: Anerkannte Sachverständige, die durch entsprechende Zertifizierungen und Qualifikationen nachweisen können, dass sie über das notwendige Fachwissen verfügen. 3. **Fachplaner für Brandschutz**: Architekten oder Ingenieure, die sich auf den Bereich Brandschutz spezialisiert haben und entsprechende Weiterbildungen absolviert haben. 4. **Zertifizierte Brandschutzbeauftragte**: Personen, die eine spezielle Ausbildung und Zertifizierung als Brandschutzbeauftragte abgeschlossen haben. Es ist wichtig, dass diese Fachleute die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Normen kennen und anwenden können. In Deutschland sind dies beispielsweise die Vorgaben der Musterbauordnung (MBO), der jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) und die einschlägigen DIN-Normen. Für spezifische Anforderungen und Regelungen kann es sinnvoll sein, sich bei der zuständigen Behörde oder Kammer zu erkundigen.

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