Bei der Gründung eines Vereins sind mehrere Schritte und rechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Zweck des Vereins festlegen**: Der Verein muss einen klar definierten Zweck haben, der in der Satzun... [mehr]
Ja, der Mitbesitzer kann die Herausgabe der Sache nach § 861 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verlangen, wenn er im Besitz der Sache ist und die Sache unrechtmäßig von einem anderen in Besitz genommen wurde. § 861 BGB regelt den Herausgabeanspruch des Besitzers gegen den unrechtmäßigen Besitzer. Voraussetzung ist, dass der Mitbesitzer selbst im Besitz der Sache war und der andere Mitbesitzer oder Dritte die Sache ohne rechtlichen Grund in Besitz genommen haben.
Bei der Gründung eines Vereins sind mehrere Schritte und rechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Zweck des Vereins festlegen**: Der Verein muss einen klar definierten Zweck haben, der in der Satzun... [mehr]
Nein, der redliche Besitzer ist im Sinne des § 993 BGB nicht zur Herausgabe von gezogenen Nutzungen verpflichtet. Gemäß § 993 Abs. 1 BGB haftet der redliche Besitzer nur für... [mehr]
Ja, der Anspruchsteller kann in diesem Fall die Herausgabe nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB verlangen, auch wenn er die Leistung nicht selbst erbracht hat. Entscheidend ist, dass der Anspruchs... [mehr]
Nach § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB kann Mitbesitzer einer Sache unter bestimmten die Herausgabe der Sache verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er ein Recht auf die Sache hat. In der Regel ist dies... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter während des Krankenstands bei der Arbeit erwischt, kann dies verschiedene rechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. In der Regel gilt, dass ein M... [mehr]
Das Roquette Frères Urteil von 2002 bezieht sich auf einen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der sich mit der Auslegung von Artikel 81 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 101 AEUV)... [mehr]