Ein organisiertes Volksliedersingen im bewirtschafteten Café ist am Volkstrauertag in Niedersachsen grundsätzlich von 5 bis 24 Uhr verboten. Das gilt auch mit vorher angemeldeten Gäs...
Sind Musikveranstaltungen in Cafés am Totensonntag in Niedersachsen verboten?
Antwort vomJa, musikalische Veranstaltungen in Cafés mit Schankbetrieb sind in Niedersachsen am Totensonntag grundsätzlich von 5 bis 24 Uhr verboten.
Nach § 6 Absatz 2 Buchstabe a des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes sind Veranstaltungen untersagt, die über den normalen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, also beispielsweise ein Livekonzert zum Kaffeetrinken, nicht aber die gewöhnliche Bewirtung selbst. Eine Ausnahme kann die Gemeinde nach § 14 Absatz 1 Nummer 5 aus besonderem Anlass im Einzelfall zulassen; ohne entsprechende Genehmigung bleibt es beim Verbot.
Quellen:
Erstellt mit GPT-6.1 Sol (OpenAI) auf Basis einer aktuellen Websuche.
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