Darf eine sehr laute Außenjalousie im Mehrfamilienhaus ständig hoch- und heruntergelassen werden?

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Normales Betätigen ist grundsätzlich erlaubt, ständig wiederholtes Hoch- und Herunterfahren mit erheblichem vermeidbarem Lärm dagegen nicht ohne Weiteres.

Entscheidend ist nicht allein, dass du die Außenjalousie deutlich hörst, sondern wie oft, wie lange, zu welchen Uhrzeiten und aus welchem Anlass sie betätigt wird. Nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz kann vermeidbarer oder ohne berechtigten Anlass verursachter Lärm unzulässig sein, wenn er die Nachbarschaft erheblich belästigen kann. Das gilt auch tagsüber.

Normale Nutzung oder vermeidbare Dauerbelastung

Eine wichtige Unterscheidung zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 29. November 2010, Aktenzeichen 55 C 7723/10: Das Gericht erlaubte das abendliche Betätigen elektrischer Rollläden auch nach 22 Uhr, weil es zur normalen Wohnnutzung gehörte und die Beeinträchtigung geringfügig war. Das Urteil betrifft Rollläden und ist kein Freibrief für ständig wiederholtes, besonders lautes Fahren einer Außenjalousie.

Für deine Situation bedeutet das: Anpassungen an wechselnde Sonneneinstrahlung sind anders zu beurteilen als fortlaufendes Hoch- und Herunterfahren ohne erkennbaren Nutzungszweck. Die Westausrichtung und die Lage im ersten Stock begründen für sich genommen keine Ausnahme von den Lärmschutzanforderungen. Eine abschließende Bewertung ist anhand der Beschreibung „sehr laut“ und „permanent“ noch nicht möglich. Maßgeblich bleiben Anlass, Vermeidbarkeit und erhebliche Belästigung.

Sinnvolles Vorgehen

Sprich zunächst die betreffende Person an. Dokumentiere bei weiteren Störungen Datum, Uhrzeit, Dauer und Anzahl der Fahrten und melde die konkrete Belastung der Hausverwaltung. Bitte bei ungewöhnlichen Laufgeräuschen außerdem um eine technische Prüfung. Bei erheblichen anhaltenden Störungen kommt eine Beschwerde beim örtlichen Ordnungsamt infrage; konkrete Angaben erleichtern die Prüfung. Welche zusätzlichen Ruhezeiten gelten, hängt von Bundesland, Kommune und Hausordnung ab.

Quellen:

Kategorie: Recht Unterkategorien: Mietrecht

Erstellt mit GPT-6.1 Sol (OpenAI) auf Basis einer aktuellen Websuche.

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